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Was Brautpaare nach dem Jawort auf keinen Fall vergessen dürfen

Die ersten Wochen nach der Eheschließung sind eine ganz besondere Zeit. Während sich das frisch vermählte Brautpaar an die neue Verbundenheit gewöhnt, muss es jedoch auch einige wichtige Punkte auf seiner To-Do Liste abhaken. Mit der richtigen Checkliste wird diese Aufgabe jedoch selbst für Behörden-Muffel zum Kinderspiel.

Namensänderung: Wo muss der neue Name überall angepasst werden

Viele Ehepaare teilen sich nach dem Ringtausch einen gemeinsamen Familiennamen. Für den Partner, der seinen Namen verändert (auch Doppelnamen-Träger sollten sich angesprochen fühlen), fällt nach der Trauung wichtiger Papierkram an.

Während Klingelschild und Briefkasten noch eine Weile mit dem alten Namen beschriftet sein können, ist beim Personalausweis und Reisepass Eile geboten. Sie müssen schnellstmöglich aktualisiert werden. Den Führschein müssen neue Namensträger hingegen nicht ändern. Die alte Fahrerlaubnis sollte aber immer zusammen mit dem aktualisierten Personalausweis vorgezeigt werden.

Steuern sparen: Die optimale Steuerklasse sorgt für ein gefülltes Konto

Nachdem sich zwei Menschen für das Jawort entschieden haben, dürfen sie ihre Steuererklärung gemeinsam machen. Außerdem können sie die Steuerklasse wechseln. Nach der Heirat rutschen beide Partner zunächst automatisch in die Steuerklasse 4. Dort werden beide Eheleute gleich besteuert. In der Kombination 4-4 zahlt das Paar meist über das Jahr hinweg zu viele Steuern an den Fiskus, sodass es durch die Steuererklärung Geld zurückbekommt. Verheiratete, die schon über das Jahr hinweg mehr Netto vom Brutto in der Tasche haben wollen, können sich für die Steuerklassen 3 und 5 entscheiden.

Dabei sollte der Partner mit dem höheren Einkommen die Steuerklasse 3 wählen (dort muss er weniger Steuern zahlen) und derjenige mit dem geringeren Einkommen die Steuerklasse 5 (dort muss er mehr Steuern zahlen). Im Schnitt haben Paare dadurch am Monatsende mehr Geld im Portemonnaie. Doch Vorsicht: Diese Entscheidung kann dazu führen, dass das Paar nach der Erklärung ihrer Steuern Geld an den Fiskus nachzahlen muss. Wer sich Beratung wünscht, kann sich an einen Lohnsteuerhilfeverein oder eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater wenden.

Achtung bei der Kinderplanung!

Das Eltern- und Mutterschaftsgeld wird übrigens anhand des Nettoeinkommens berechnet. Wer Kinder plant, sollte das bei der Steuerklassenwahl berücksichtigen. Gleiches gilt für das Arbeitslosen- und Krankengeld. Wichtig zu wissen: Die Steuerklasse können Ehepaare nur einmal im Jahr wechseln.

Die erste gemeinsame Steuererklärung: So funktioniert das Ehegattensplitting

Verheiratete Paare können mit ihrer Steuererklärung unter bestimmten Voraussetzungen richtig viel Geld von Fiskus zurückbekommen. Die meisten Ehepaare machen deshalb ihre erste Steuererklärung gemeinsam über eine sogenannte Zusammenveranlagung mit Splittingtarif. Das wird auch Ehegattensplitting genannt.

Dabei werden die jeweiligen Einkünfte zunächst separat ermittelt und dann zu einem gemeinsamen Betrag addiert. Von diesem werden die verdoppelten Freibeträge abgezogen und die doppelten Pauschalbeträge angerechnet. Den Splittingeffekt spüren besonders Paare, die unterschiedlich gut verdienen oder bei denen ein Partner überhaupt keine Einkünfte hat.

  • Text & Bild: Was Brautpaare nach dem Jawort auf keinen Fall vergessen dürfen
  • Artikel von finanzen.de
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  • Veröffentlicht am 26.09.2017
  • (Rechtliches / Gesponsert)

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